Moser Spielgeräte GmbH & Co KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Für Montagen fordern Sie bitte zusätzlich unsere Montagebedingungen an. Unsere Angebote, Geschäftsabschlüsse und Lieferungen erfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, nur zu den nachstehenden Be-dingungen.


1. Angebote

1.1 Unsere Angebote sind auf den von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen aufgebaut, sie sind unverbindlich, ebenso Kostenvoranschläge, die nach bestem Wissen aufgestellt werden. Die Unterlagen unserer Angebote wie Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Leistungen, Qualitäten, Materialien, Gewichte, Maße, Funktionen und EN- bzw. Ö-Normen sowie sämtliche Prospektangaben und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als „unverbindlich“ bezeichnet sind. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung ausdrücklich erfolgt ist.

1.2 Von uns erstellte Produktionsvorlagen, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge etc. sind und bleiben - sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird - unser Eigentum oder Nutzungsrecht. Der Besteller ist nicht berechtigt, diese Unterlagen außerhalb des mit uns geschlossenen Vertrages zu verwenden und zu verwerten bzw. Dritten zugänglich zu machen.


Lieferungsbedingungen

2.1 Preise verstehen sich ab Werk 5592 Thomatal 37, die Frachtkosten werden individuell nach Auftrag berechnet - Auswahl des Transportweges und des Trans-portmittels sind dann unter Ausschluß jeglicher Haftung unserem Ermessen überlassen.

2.2 Die Lieferung erfolgt unversichert auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versandbeauftragten geht die Gefahr auf den Besteller über.

2.3 Transportschäden muss sich der Empfänger sofort beim Empfang vom Transportunternehmen bescheinigen lassen. Beanstandungen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Geräte anerkannt. Nur dann können Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend gemacht werden. Bitte verständigen Sie uns auch innerhalb von 3 Tagen, damit wir Ihnen bei der Schadensabwicklung behilflich sein können.

2.4 Die bestätigten Lieferfristen bzw. Liefertermine sind für uns unverbindlich. Sie verstehen sich ab Absendung der Auftragsbestätigung bzw. ab schriftlicher Er-klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und Sonderwünsche und setzen den rechtzeitigen Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus.

2.5 Falls nachträgliche Feststellungen, z.B. negative Auskünfte von Banken oder Auskunfteien ergeben, dass sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers gegenüber den bei Vertragsabschluß vorausgesetzten Vermögensverhältnissen wesentlich verschlechtert haben, sind wir berechtigt, fällige, noch nicht oder noch nicht vollständig bezahlte Lieferung zurückzuhalten und unter Fortfall des Zahlungszieles und ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlängern, sowie nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet des Rechtes auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Bestellers.

2.6 Teillieferungen sowie im handelsüblichen Umfang Mehr- und Minderlieferungen sind zulässig.

2.7 Liegt ein unwesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, wenn wir unsere Pflichten zur Mängelbeseitigung anerkennen.


3. Zahlungsbedingungen


3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, im Falle eines vom Besteller verursachten Lieferverzuges zum Tage unserer Versandbereitschaft ausgestellt. Bei Überschreitungen des Zahlungstermines werden bankmäßige Zinsen verrechnet.

3.2 Wir sind berechtigt, Teillieferungen aus einem erteilten Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren und fällig zu stellen.

3.3 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenan-sprüche ist ausgeschlossen.

3.4 Montagebeträge sind ohne jegliche Abzüge fällig.

3.5 Wir behalten uns eine Bonitätsprüfung vor, die eventuell andere Zahlungskonditionen bedingt.




4. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferten Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnung und aller bestehenden Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Wiederverkauf oder Einbau der Geräte gilt als vereinbart, dass die entstehende Forderung bzw. deren Gegenwert von vorneherein an uns abgetreten wird.




5. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

5.1 Unsere Haftung erstreckt sich auf einwandfreie, handwerkliche Verarbeitung, Verwendung zweckentsprechender Werkstoffe sowie standfeste und haltbare Konstruktion. Unsere Haftung erstreckt sich weiter auf Ersatz der fehlerhaften Gegenstände oder Teile der Lieferung. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt. In dieser Hinsicht gelten unsere Lieferungen als teilbare Leistung. Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung unserer Rechnung.

5.2 Für unsere Produkte leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir einen Material- und Herstellungsfehler durch Ersatz der betroffenen Teile oder des Produktes beheben. Falls wir unserer Pflicht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht oder nicht im vertragsgemäßen Umfang nachkommen, verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte. Schadensersatz schulden wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.3 Wir übernehmen Gewähr für die Dauer von:

- 2 Jahren für bewegliche Teile
- bis zu 7 Jahren für Standpfosten
- 3 Jahren für alle übrigen Teile


5.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird oder seine technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Besteller die Installation nicht sachgerecht vorgenommen hat und in dieser Installation der Grund für den Mangel liegt. Mutwillig beschädigte Teile, z.B. abgeschnittene Taue und Seile etc., lösen keine Gewährleistungsan-sprüche aus. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn die Wartung nicht sachgerecht vorgenommen wurde. Zur Klarstellung der tatsächlichen Gewährleistungsansprüche behalten wir uns daher eine Prüfung der vorgenommenen Montage und eine Einsicht in die Wartungsprotokolle, vor Inanspruchnahme der Gewährleistungs-ansprüche, vor.




6. Konstruktionsänderung



Zu Änderungen, die die Funktionsfähigkeit unserer Liefergegenstände nicht beeinträchtigen, sind wir jederzeit berechtigt, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt im Übrigen berührt wird.




7. Sonstige Bestimmungen


7.1 Erfüllungsort ist Thomatal

7.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Tamsweg, sofern der Besteller Vollkaufmann ist oder keinen allgemei-nen Gerichtsstand in Österreich hat oder seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

7.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

7.4 Der Besteller verpflichtet sich, uns bei der Abwehr von Ansprüchen gegen Nachbauer, Plagiatoren und sonstige Verletzer unserer Schutz-, Urheber- oder Know-how-Rechte nach besten Kräften zu unterstützen.




8. Datenschutz, Vertraulichkeit


8.1 Die für die Geschäftsabwicklung, Reklamation und Leistungserbringung notwendigen Daten werden von der Moser Spielgeräte GmbH & Co KG EDV gestützt gespeichert. Alle persönlichen Daten werden durch die Moser Spielgeräte GmbH & Co KG vertraulich behandelt und nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung weitergegeben. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten bei der Firma Moser Spielgeräte GmbH & Co KG gespeichert werden.

8.2 Soweit der Kunde der Moser Spielgeräte GmbH & Co KG seiner Einschätzung nach vertrauenswürdige Daten übergibt, für welche er ein besonderes schutzwürdiges Interesse für gegeben ansieht, so ist die Moser Spielgeräte GmbH & Co KG vor der Übergabe dieser Daten hierauf hinzuweisen.

Gerne beraten wir
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+43 6476 257

moser@moser-spiel.at


MOSER SPIELGERÄTE GmbH & Co KG
5592 Thomatal 37, Österreich


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